Wir sind in der Lage, auch schwierige und festgefahrene Erbteilungen zu einem zufriedenstellenden Ende für alle Erbberechtigten zu bringen.
Erb- & Nachlassregelung
Im Zusammenhang mit Erbteilungen können viele Synergien zwischen Erbschafts- und Erbschaftssteuererklärungen genutzt werden. Denn bereits bei den sofort zu erstellenden Steuererklärungen müssen viele Abklärungen getroffen und Informationen eingeholt werden, die auch für die spätere Erbteilung von Nutzen sind. Aus diesem Grund sind wir in der Lage, Erbteilungen rasch und kostengünstig durchzuführen. Dank unserer grossen Erfahrung, individuellen Lösungsvorschlägen und der Vermittlung zwischen allen Parteien sind wir in der Lage, auch schwierige und festgefahrene Erbteilungen zu einem für alle Erben zufriedenstellenden Ende zu bringen.
In den nächsten Jahren wird für viele Unternehmer die Frage der Unternehmensnachfolge aktuell, da die Gründergeneration vor der heiklen Aufgabe steht, die Unternehmensnachfolge zu regeln. Dabei spielen viele menschliche, organisatorische, rechtliche und vor allem steuerliche Aspekte eine Rolle.
Für die Unternehmensnachfolge gibt es keine Patentlösung. Jeder Fall muss individuell analysiert werden. Entscheidend ist der Zeithorizont; es ist sehr wichtig, die Nachfolgeplanung sehr langfristig anzugehen (mindestens 5 Jahre, besser 10 Jahre). Die Unternehmensnachfolge sollte erst dann vollzogen werden, wenn eine verbindliche steuerliche Einigung (Taxruling) mit den zuständigen Steuerbehörden vorliegt.
Setzen Sie sich daher rechtzeitig mit einem unserer Berater in Verbindung und besprechen Sie Ihre Vorstellungen.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick:
- Unterstützung bei der Ausarbeitung von Ehe- und Erbverträgen
- Güterrechtliche Auseinandersetzungen
- Erbteilungen
- Willensvollstreckermandate
- Nachfolgeregelungen