Buchführung ist die Basis für unternehmerische Entscheidungen. Wir analysieren mit Ihnen die aktuellen Betriebsergebnisse mit Budget- und Vorjahresvergleich und definieren Ihre mittelfristigen Unternehmensziele.

Buchführung

Mit der Eintragung ins Handelsregister wird eine Gesellschaft in der Schweiz buchführungspflichtig. Die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister besteht nur, wenn ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betrieben wird. Gewisse Branchen sind von der Eintragungspflicht befreit, wenn der Bruttojahresumsatz weniger als CHF 100’000 beträgt.

Die Führung einer eigenen Buchhaltung erfordert nicht nur Fachwissen, sondern auch Zeit und Infrastruktur. Damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können, übernehmen wir für Sie die Buchhaltung, erstellen die Mehrwertsteuerabrechnungen und die Jahresrechnung. Darüber hinaus führen wir für Sie auch die Lohnbuchhaltung und erledigen alle Sozialversicherungsabrechnungen.

Buchhaltung ist die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und nicht nur die Verarbeitung von Zahlen. Wir analysieren mit Ihnen die aktuellen Betriebsergebnisse mit Budget- und Vorjahresvergleich. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Ihren Businessplan und definieren so Ihre mittelfristigen Unternehmensziele.

Die allgemeinen Buchhaltungsregeln in der Schweiz sind kurz gefasst. Das Gesetz verlangt, dass die Erfolgsrechnung und die Bilanz jährlich nach allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen vollständig, klar und übersichtlich dargestellt werden. Damit ist eine Rechnungslegung nach allen international gängigen Richtlinien (z.B. US-GAAP, IFRS, Swiss GAAP FER) möglich.

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick:

  • Organisation und Führung von Finanzbuchhaltungen für in- und ausländische Gesellschaften nach schweizerischem Recht (OR, FER) und auf Wunsch nach internationalen Richtlinien (IFRS).
  • Erstellung von Zwischen- und Jahresabschlüssen, Analyse und Beratung bei Zielabweichungen.
  • Reporting für Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften an den Hauptsitz oder die Muttergesellschaft.
  • Erstellung von Umsatzsteuererklärungen und Interessenvertretung vor der Umsatzsteuerbehörde.
  • Für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden: Erstellung der Lohnbuchhaltung und Erledigung sämtlicher Sozial- und Quellensteuerabrechnungen.
  • Umfassende Beratung in Fragen der Steuerplanung bei Gründung, Umwandlung, Kapitalveränderung oder Liquidation von Gesellschaften.
  • Steueroptimierung und Ausfüllen von anspruchsvollen Steuererklärungen für alle Kantone (Einkommen, Vermögen), Beratung in Steuer- und Mehrwertsteuerfragen, Vertretung der Kundeninteressen vor den Steuerbehörden.
  • Revision von Jahresrechnungen und Erstellen der gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsberichte.
  • Bei Sacheinlagegründungen, Kapitalherabsetzungen oder in besonderen Situationen (Kaufabsicht, Verkaufsabsicht einer Unternehmung) Durchführung der notwendigen Abklärungen.